
Ing. Mag. Dr. Roland Hansély
Rechtsanwalt,
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Die rechtsanwaltliche Tätigkeit wird mehrfach unterschätzt und fälschlich als Einsparungspotential betrachtet. Tatsache aber ist, dass ein guter Rat eines Anwalts oftmals hohe Kosten spart. Daneben garantiert nur die anwaltliche Tätigkeit die Rechtsstaatlichkeit. Bedenkt man, dass in sämtlichen Behörden und Gerichtsverfahren zwar Entscheidungsträger und auch eine Entscheidungsüberprüfung möglich ist, so erfolgt eine Entscheidungsfindung oftmals nur dann, wenn der Anwalt entsprechend der prozessualen Vorschriften den Fall an das Gericht bzw. die Behörde heranträgt. Wo bleibt eine Kontrolle durch eine zweite Instanz, wenn kein Anwalt ein Rechtsmittel ergreift? Bekanntlich gibt es auch keinen Richter ohne Kläger. Die Rechtsstaatlichkeit zeichnet sich auch durch ihre Verfahrensvorschriften aus, die der Rechtsanwalt beherrscht. Was nützt ein berechtigter Anspruch, wenn dieser aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht durchsetzbar ist? → mehr