Forderungsbetreibung:


Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Roland Hansély

ACHTUNG
Neue Adresse!

Mahlerstrasse 13/3
1010 Wien
EU | Österreich
→ Stadtplansuche

Telefon und Fax:
T. (+43-1) 402 40 41
F. (+43-1) 402 40 41-90

E-Mail:
→ kanzlei@hansely.at

 

Rechtskräftiges Urteil –

aber dennoch noch
nicht gewonnen?


Mit einem rechtskräftigen Urteil ist nur dann etwas gewonnen, wenn der Verpflichtete dieses auch binnen der dort genannten vierzehn Tage erfüllt. In hartnäckigen Fällen ist dies aber meist nicht der Fall, sodass eine Exekutionsführung notwendig wird.

Grundsätzlich sollte man glauben, dass die Einbringung eines solchen Antrages kein Kunststück darstellt und die Gerichte den Schuldner zur alsbaldigen Zahlung veranlassen. In der Praxis stellt sich aber leider heraus, dass aufgrund der Vielzahl der Betreibungen die Gerichte manchmal überlastet sind und so genannte Profischuldner sämtliche Schwachstellen des Gerichtssystems auszunutzen vermögen. Die größte Schwachstelle des Exekutionssystems ist wohl darin zu erblicken, dass der betreibende Gläubiger, also der Berechtigte, sich selbst um die Informationsbeschaffung kümmern muss und mangels Informationen, wie z. B. einer aktuellen Zustellanschrift oder der Tätigkeit der Gegenseite, im Dunkeln tappt. Oftmals erfährt der Gläubiger nicht, wann der Verpflichtete zu Vermögen kommt, z. B. eine Erbschaft antritt oder Firmenbeteiligungen erwirbt und Ähnliches.   → mehr

DESIGN.AG made by DESIGN-FORM | → zur Kanzlei | → Persönliches | → FAQs | → Haftung, Datenschutz | © 2008  Ing. Mag. Dr. Roland Hansély