Bau- und Gewerberecht:


Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Roland Hansély

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Bau- und Gewerberecht

Was versteht man darunter?

Streng genommen muss man das Baurecht auf das landesgesetzlich geregelte Verwaltungsverfahren reduzieren. Ich möchte jedoch darauf verweisen, dass ich im Rahmen des Gewährleistungsrechtes auch oftmalig mit der zivilrechtlichen Komponente, nämlich der Errichtung eines Bauwerkes und dessen Mängel, beschäftigt bin. Durch meine technischen Grundkenntnisse habe ich Vorteile in beiden Verfahrensarten. Aufgrund meines Klientels aus Wien und Niederösterreich bin ich mit beiden Bauordnungen vertraut. Eine Einarbeitung in andere Bauordnungen der Länder ist auf Wunsch möglich. Im Rahmen des Bauverfahrens wahre ich auch die Rechte für Sie als Nachbar eines solchen Projektes. Auch sorge ich für die Löschung obsolet gewordener baurechtlicher Eintragungen im Grundbuch und führe gegebenenfalls auch Enteignungs- bzw. Entschädigungsverfahren zugunsten der betroffenen Grundeigentümer.

Ein ähnliches Tätigkeitsspektrum biete ich im gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren für Unternehmen. Auch hier vertrete ich Nachbarrechte für Betroffene einer solchen Anlage. Auf Wunsch betreue ich auch Neuanmeldungen eines Gewerbes. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Beratung benötigen oder weitere Fragen haben.

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