
Wechselseitige Pflichten
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Werden diese Pflichten verletzt oder sind die wechselseitigen Leistungen nicht ausgeglichen, ist ein Konflikt vorprogrammiert.
Ich vertrete sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig in Fragen der wirksamen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bzw. der Beendigungsansprüche. Hier kommt mir des Öfteren auch meine Erfahrung im strafrechtlichen Bereich zu Gute, insbesondere wenn Entlassungsgründe gesetzt werden.
Verwirken Sie nicht Ihre Ansprüche aufgrund eines Formfehlers oder der Versäumung einer Frist! Treffen Sie keine voreiligen Vereinbarungen, ohne diese vorher prüfen zu lassen! → mehr