
Liegenschaftsverkehr –
Ein oft unterschätzter Rechtsbereich,
der mit „standardisierten“ Verträgen abgearbeitet und damit falsch bewertet wird. Mag dieser Standardvertrag zum Zweck der Verbücherung oft ausreichen, so möchten Sie persönlich wohl kaum der Ausnahmefall sein – mit erheblichen Verzögerungen oder gar teuren Erfahrungen.
Da ich selbst etliche Geschädigte auf diesem Gebiet vertreten habe, biete ich individuelle Prüfungen jeder Transaktion an. Ich arbeite mit einem Ziviltechniker zusammen, der die Bauvorhaben und Baubestimmungen genau prüft. Im Bedarfsfall kann ich einen Baumeister vermitteln, der die Substanz des Objektes beurteilt. Auch einen Spezialisten für Liegenschaftsbewertungen, wenn Sie den Verkehrswert zu Zwecken des Verkaufes oder im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen bemessen haben wollen. Im Rahmen der Beratung erstelle ich das gewünschte Vertragswerk und weise auf mögliche Gefahrenquellen hin. → mehr