
Ein schlimmer Schaden ist entstanden oder wenn die Qualität nicht stimmt …
Schäden und Mängel nicht anerkannt werden wollen
In unserer rasanten und gewinnorientierten Zeit bleibt leider manchmal die Qualität der Leistungen auf der Strecke. Dabei kann man noch vom Glück im Unglück sprechen, wenn man lediglich die mangelhaften Leistungen nicht honorieren will, in den schlimmen Fällen treten jedoch noch zusätzliche Schäden für den Betroffenen auf. Des Öfteren steht man einem Gegner gegenüber, der sich ein langwieriges Gerichtsverfahren leisten kann.
Ich vertrete bei medizinischen Fehlbehandlungen, fehlerhaften Produkten, mangelhaften Werkleistungen, aber auch bei mangelhaften Dienstleistungen von Steuerberatern, Notaren und Kollegen. Ebenso bin ich ständig nach Verkehrsunfällen mit der Abwicklung von Klein- und Großschäden betraut, sowie mit Schadensabwicklungen aufgrund von Delikten. In diesem Zusammenhang vertrete ich die Geschädigten vor dem Strafgericht. Weiters vertrete ich gegen Vertragspartner, die Vereinbarungen brechen.
Andererseits gibt es jene Fälle, wo zu Unrecht von mangelhaften Leistungen behauptet wird, um die Zahlung zu verzögern oder berechtigte Ansprüche zu mindern. Häufig müssen unberechtigte Ansprüche der Gegenseite abgewehrt werden. Meine technische Ausbildung hilft mir, die Lage besser einzuschätzen.
Wenn Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen oder durchsetzen wollen, oder umgekehrt mit unberechtigten Ansprüchen der Gegenseite konfrontiert werden, freue ich mich auf die Vereinbarung eines Besprechungstermins.