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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Roland Hansély

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FAQs = Frequently Asked Questions

Die am häufigsten gestellten Fragen

Was kann und darf der Anwalt alles tun?
Er darf jedermann vor Gerichten und Behörden im Inland, sowie bei bestimmten "übernationalen" Gerichtshöfe im Ausland vertreten. Er darf Verträge ebenso errichten, wie die Versteuerung für diese vornehmen. In rechtlichen Belangen hat er die umfassendste Vertretungsbefugnis gegenüber den sonstigen juristischen Berufen.
 
Woraus besteht anwaltliches Handeln?
Die anwaltliche Tätigkeit besteht aus der Vollmacht etwas für den Mandanten tun zu dürfen, sowie dem konkreten Auftrag etwas für den Mandanten zu bearbeiten. Der Anwalt darf daher weder ohne Vollmacht, noch ohne Auftrag einschreiten. Für die Vollmachtserteilung werden daher im Regelfall Formblätter verwendet, um keine eigene Vollmacht für jeden einzelnen Fall erstellen zu müssen, der Auftrag des Mandanten bestimmt jedoch, was der Anwalt infolge tun soll bzw. im Innenverhältnis darf.
 
Kann eine Vollmacht widerrufen werden?
Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Anwalt setzt voraus, dass im Fall eines Vertrauensverlustes das Vertretungsverhältnis wirksam beendet werden kann. Der Klient kann daher das Vollmachtsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit lösen, wobei sich die schriftliche Mitteilung empfiehlt, der Rechtsanwalt umgekehrt kann die Vollmacht ebenfalls aufkündigen, ist jedoch verpflichtet zur Vermeidung von Nachteilen für den Klienten bis zu 14 Tage weiter zu vertreten, falls dieser nicht schon früher auf weitere Vertretungshandlungen verzichtet.   → mehr

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