Die Bestimmungen im Miet- und Wohnrecht
sind durch mehrmalige Novellierungen alles andere als übersichtlich!
Es bedarf einer laufenden Beschäftigung mit dieser Materie, um am neuesten Stand zu bleiben. Darüber hinaus bleibt aber auch die Vergangenheit zu beachten, da nicht jede Änderung der Gesetze rückwirkend zum Tragen kommt.
Ich vertrete sowohl mieter- als auch vermieterseitig in Mietzins- und Räumungsstreitigkeiten. Auch Pachtverhältnisse, Baurechte, sowie Superädifikate gehören zu meinem Tätigkeitsbereich. Selbstverständlich bin ich auch mit der Verfassung und Prüfung solcher Verträge vertraut. Ich vertrete auch in Schlichtungsstellenverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses bzw. zur Durchsetzung von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen. Zudem gehören Angelegenheiten zwischen Wohnungseigentümern und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen zu meinem Tätigkeitsbereich.
Problemlagen sind vielschichtig So ersuche ich um Kontaktaufnahme, ob Ihr konkreter Fall in meinen Tätigkeitsbereich fällt. Auf meinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im → Liegenschaftsverkehr möchte ich an dieser Stelle ebenfalls verweisen.