Strafrecht:


Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Roland Hansély

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Sie werden zu Unrecht eines Deliktes beschuldigt?

Oder …

Sie haben tatsächlich einen Fehler begangen, zu dem Sie auch stehen, es wird Ihnen jedoch aufgrund dieses Umstandes zu Unrecht etwas Zusätzliches zur Last gelegt?

Eine wohl abgestimmte Verteidigungsstrategie ist das „Um und Auf“ im Strafverfahren. Trotz aller Menschenrechtskonventionen gelangt ein Beschuldigter oft in die Bedrängnis sich faktisch freibeweisen zu müssen. Wo die rechtlichen Feinheiten liegen, kann man ohne entsprechende juristische Ausbildung schwer beurteilen. Unglückliche Aussagen bzw. Formulierungen im Vorfeld sind manchmal auch mit anwaltlicher Hilfe in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium kaum wieder gut zu machen. Ich empfehle ehestmöglich anwaltliche Hilfe – wenn besten vor allfälligen Einvernahmen bei der Polizei – in Anspruch zu nehmen.
 
Als Verfechter der Menschenrechte gehe ich davon aus, dass nur ein faires Verfahren die Rechtsstaatlichkeit garantiert. Mein Grundsatz lautet: „Im Zweifel für den Angeklagten“.   → mehr

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