Gewerblicher Rechtsschutz:


Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Roland Hansély

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<Rechtsschutz>

Verletzung von Markenrechten


Nicht nur im Fernen Osten!
Nicht nur mit Rolix-Uhren!


Nicht nur in Fernost werden Markenrechte verletzt oder ein Konkurrent setzt unlautere Mittel im Wettbewerb ein.

Fast immer muss schnell gehandelt werden, da für den jeweiligen Betroffenen ein uneinbringlicher Schaden durch den Verlust von Kunden und damit Marktanteilen droht. In vielen Fällen wird die Beantragung einer gerichtlich erlassenen einstweiligen Verfügung, welche die Rechte des Verletzten bis zum Verfahrensende wahrt, erforderlich sein. Da das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht sehr fallbezogen sind, können schon kleine Details den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage bedeuten, sodass in diesen Verfahren zu Recht Anwaltspflicht besteht.

Diesen Verfahren kommt eine strafrechtliche Komponente hinzu, die empfindliche Folgen zeigen kann. Sollten Sie daher das Verhalten eines Mitbewerbers als unlauter empfinden oder eine eigene Werbemaßnahme auf Ihre Wettbewerbskonformität prüfen lassen wollen, ersuche ich um Vereinbarung eines Besprechungstermins.

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