Er darf jedermann vor Gerichten und Behörden im Inland, sowie bei bestimmten „übernationalen“ Gerichtshöfe im Ausland vertreten. Er darf Verträge ebenso errichten, wie die Versteuerung für diese vornehmen. In rechtlichen Belangen hat er die umfassendste Vertretungsbefugnis gegenüber den sonstigen juristischen Berufen.

Die anwaltliche Tätigkeit besteht aus der Vollmacht etwas für den Mandanten tun zu dürfen, sowie dem konkreten Auftrag etwas für den Mandanten zu bearbeiten. Der Anwalt darf daher weder ohne Vollmacht, noch ohne Auftrag einschreiten. Für die Vollmachtserteilung werden daher im Regelfall Formblätter verwendet, um keine eigene Vollmacht für jeden einzelnen Fall erstellen zu müssen, der Auftrag des Mandanten bestimmt jedoch, was der Anwalt infolge tun soll bzw. im Innenverhältnis darf.

Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Anwalt setzt voraus, dass im Fall eines Vertrauensverlustes das Vertretungsverhältnis wirksam beendet werden kann. Der Klient kann daher das Vollmachtsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit lösen, wobei sich die schriftliche Mitteilung empfiehlt, der Rechtsanwalt umgekehrt kann die Vollmacht ebenfalls aufkündigen, ist jedoch verpflichtet zur Vermeidung von Nachteilen für den Klienten bis zu 14 Tage weiter zu vertreten, falls dieser nicht schon früher auf weitere Vertretungshandlungen verzichtet.

Die Beantwortung dieser Frage hängt von der Bedeutung Ihres Falles ab. Als Grundsatz gilt, dass das Honorar des Rechtsanwaltes höher ausfällt, je bedeutender die Rechtssache ist. Lässt sich der Wert in Geld bemessen, gibt es im Rechtsanwaltstarifgesetz definierte Leistungen, die die Grenze des angemessenen Honorars darstellen.

Daneben gibt es für Fälle, wo es sich nicht um Geldbeträge handelt, eigene Bewertungsvorschriften im Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie in den autonomen Honorarkriterien, die die Rechtssache einem vergleichbaren Geldbetrag zuordnen. Bei hohen Streitwerten empfiehlt sich die Vereinbarung einer Stundensatzpauschale, in besonderen Fällen ist auch die Vereinbarung einer Pauschale für sämtliche Tätigkeiten zum Abschluss der Rechtssache möglich. Sprechen Sie mit mir über die für Sie günstigste Verrechnungsmodalität im Verlauf des Erstgespräches.

Ich setze mich gerne für Menschen ein und helfe Ihnen mit meinem Wissen, wenn Lösungen gefunden werden müssen. Ich kämpfe gerne gegen Ungerechtigkeit oder Gedankenlosigkeit, um deren nachteilige Auswirkungen auszugleichen. Ich verhandle aber auch gerne eine nützliche Vereinbarung aus. Letztendlich kann man so viele unnötige Konflikte beenden bzw. vermeiden.

Ein wechselseitiges Vertrauensverhältnis, wo sämtliche Angelegenheiten offen angesprochen werden können. Nur in einer gemeinsamen Zusammenarbeit werden Anwalt und Mandant einen Maximalerfolg erzielen können.

In diesem Sinne ist es mir eine Freude die Rechte meiner Mandanten durchzusetzen, sie aber auch über die umfangreichen Möglichkeiten einer Problemlösung zu beraten. Meine beste Werbung ist dabei die Empfehlung und es würde mich freuen, auch Sie von meinen Leistungen überzeugen zu können.