Ehe-, Erb- & Familienrecht:

Mit steigender Tendenz kommt es in Familien zu Disharmonien. Konflikte zwischen Ehegatten bzw. zwischen Eltern und Kindern werden immer häufiger vor Gerichte ausgetragen. Dabei spielt nicht nur die Ehescheidung eine große Rolle, sondern auch die Frage des angemessenen Unterhaltes, sowie die Obsorge über minderjährige Kinder.

Gelegentlich stellt sich auch noch die Frage eines Anspruches auf Heiratsgut und findet sich auch eine erhebliche Zahl von Verfahren zwischen Lebensgefährten im Hinblick auf die gemeinsam erwirtschafteten Güter, die im Falle der Trennung aufgeteilt werden müssen. Abschließend spielt auch das Aufteilungsverfahren des gemeinsamen erwirtschafteten Vermögens nach erfolgreicher Scheidung eine wichtige Rolle.

In einer Vielzahl von Fällen ist ein gestörtes Gesprächsklima Hauptursache für sämtliche darauf folgende Verfahren. Die Standpunkte haben sich meist verhärtet und es spielen enttäuschte Erwartungen oder negative Emotionen eine größere Rolle, als eine sachlich vernünftige Betrachtung.

Wichtig ist, sich genauestens über die Rechtslage zu informieren und einen Anwalt zur Seite zu haben, der unberechtigte Anliegen bzw. Vorwürfe abwehrt und auf eine vernünftige Lösung, sowie eine gerichtliche Entscheidung hinwirkt, falls die Gegenseite zu einem außergerichtlichen Einlenken keine Bereitschaft zeigt.

Dieser Tätigkeitsbereich erfordert ein hohes Einfühlungsvermögen, wobei die menschliche Seite nicht zu kurz kommen darf. Ich befürworte außergerichtliche Lösungen in Form von Mediationen und empfehle im Bedarfsfall psychologische Hilfe, scheue aber nicht davor zurück, Ihre Rechte mit der erforderlichen Härte durchzusetzen. Beim Scheitern von Beziehungen mit gemeinsamen Kindern ist es mir ein Anliegen, diese aus den elterlichen Konflikten herauszuhalten.

Zum familienrechtlichen Spektrum gehört auch das Erbrecht. Wenn man sich bereits zu Lebzeiten entsprechend beraten lässt, ein vernünftiges Testament oder andere Verfügungen trifft, kann man unter Umständen sich bereits abzeichnende Konflikte vermeiden. Ein Klassiker ist dabei die Investition eines Kindes in eine Liegenschaft der Eltern, um diese nach dem Tod eines Elternteiles zu erhalten, obwohl weitere Erben vorhanden sind.

Hier stehe ich gerne mit Beratung, sowie mit dem Verfassen von Testamenten, Übergabsverträgen, Schenkungen oder Pflichtteilsverzichten zur Verfügung. Auch sollte man rechtzeitig für den Fall vorsorgen, dass man nicht nur in der Lage ist, sich selbst zu vertreten oder fremde Hilfe in bestimmten Angelegenheiten in Anspruch nehmen muss. Ich erstelle daher auch maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten und in zusammenarbeit mit einem ArztIhrer Wahl verbindliche Patientenverfügungen.

Der administrative Aufwand nach dem Tod eines geliebten Menschen ist nicht zu unterschätzen.
Vielen Erben ist nicht bekannt, dass auch ein Rechtsanwalt die Abwicklung der Verlassenschaft als Erbenmachthaber durchführen kann. Dabei gilt es auch die steuerlichen Vorgänge zu berücksichtigen, da in machen Fällen unnötige Steuerlasten erst durch Vereinbarungen oder sonstigen Rechtsgeschäfte im Verlassenschaftsverfahren entstehen. Dabei wird auch öfters übersehen, dass der Notar als Gerichtskommissär primär gerichtliche und damit öffentliche Interessen verfolgt und zu einer ausführlichen Beratung nicht verpflichtet ist.

Schließlich kommt es auch vor, dass die Verfügungen des Erblassers nicht der Rechtslage entsprechen, meistens in Pflichtteilsrechte eingreifen oder Formmängel aufweisen.
Ich vertrete in Erbschaftsstreitigkeiten, wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert oder zu scheitern droht.

Schadenersatzrecht:

Ein schlimmer Schaden ist entstanden, die Qualität stimmt nicht oder wenn
Schäden und Mängel nicht anerkannt werden wollen…

In unserer rasanten und gewinnorientierten Zeit bleibt leider manchmal die Qualität der Leistungen auf der Strecke. Dabei kann man noch vom Glück im Unglück sprechen, wenn man lediglich die mangelhaften Leistungen nicht honorieren will, in den schlimmen Fällen treten jedoch noch zusätzliche Schäden für den Betroffenen auf. Des Öfteren steht man einem Gegner gegenüber, der sich ein langwieriges Gerichtsverfahren leisten kann.

Ich vertrete bei medizinischen Fehlbehandlungen, fehlerhaften Produkten, mangelhaften Werkleistungen, aber auch bei mangelhaften Dienstleistungen von Steuerberatern, Notaren und Kollegen. Ebenso bin ich ständig nach Verkehrsunfällen mit der Abwicklung von Klein- und Großschäden betraut, sowie mit Schadensabwicklungen aufgrund von Delikten. In diesem Zusammenhang vertrete ich die Geschädigten vor dem Strafgericht. Weiters vertrete ich gegen Vertragspartner, die Vereinbarungen brechen.

Andererseits gibt es jene Fälle, wo zu Unrecht von mangelhaften Leistungen geredet wird, um die Zahlung zu verzögern oder berechtigte Ansprüche zu mindern. Häufig müssen unberechtigte Ansprüche der Gegenseite abgewehrt werden. Meine technische Ausbildung hilft mir, die Lage besser einzuschätzen.
Wenn Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen oder durchsetzen wollen, oder umgekehrt mit unberechtigten Ansprüchen der Gegenseite konfrontiert werden, freue ich mich auf die Vereinbarung eines Besprechungstermins.

Strafrecht:

Sie werden zu Unrecht eines Deliktes beschuldigt?
Oder Sie haben tatsächlich einen Fehler begangen, zu dem Sie auch stehen, es wird Ihnen jedoch aufgrund dieses Umstandes zu Unrecht etwas Zusätzliches zur Last gelegt?

Eine wohl abgestimmte Verteidigungsstrategie ist das „Um und Auf“ im Strafverfahren. Trotz aller Menschenrechtskonventionen gelangt ein Beschuldigter oft in die Bedrängnis sich faktisch freibeweisen zu müssen. Wo die rechtlichen Feinheiten liegen, kann man ohne entsprechende juristische Ausbildung schwer beurteilen. Unglückliche Aussagen bzw. Formulierungen im Vorfeld sind manchmal auch mit anwaltlicher Hilfe in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium kaum wieder gut zu machen. Ich empfehle ehestmöglich anwaltliche Hilfe – wenn am Besten vor allfälligen Einvernahmen bei der Polizei – in Anspruch zu nehmen.

Als Verfechter der Menschenrechte gehe ich davon aus, dass nur ein faires Verfahren die Rechtsstaatlichkeit garantiert. Mein Grundsatz lautet: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Dadurch nimmt man zwar in Kauf, dass ein „Schuldiger“ aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird, umgekehrt vermeidet man aber, dass ein „Unschuldiger“ verurteilt wird.

Ich finde, dass jeder Mensch das Recht auf die bestmögliche Verteidigung hat. Zudem meine ich, dass der aktuelle Strafvollzug in den seltensten Fällen einen Verurteilten resozialisiert. Leider ist es einem Geschädigten selten möglich, einen Ausgleich für seinen Schaden zu erlangen. Auch anklageseitig bin ich zur Vertretung bereit, insbesondere in Form der Vertretung eines Geschädigten (Privatbeteiligung), sowie der Verfassung einer Privatanklage oder einer Anzeige an die Behörde.

Da Strafverfahren oft Weichenstellungen für die Zukunft bedeuten, vor allem in beruflicher Hinsicht, wie auch für zivilrechtliche Folgeprozesse, empfehle ich die Angelegenheit nicht selbst regeln zu wollen, sondern meinen Rat einzuholen. Sollten Ihnen bereits Termine bekannt gegeben worden sein, ersuche ich im Falle einer Terminvereinbarung auf diesen Umstand extra hinzuweisen.

Arbeitsrecht:

Werden die wechselseitigen Pflichten der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber verletzt oder sind die wechselseitigen Leistungen nicht ausgeglichen, ist ein Konflikt vorprogrammiert.

Ich vertrete sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig in Fragen der wirksamen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bzw. der Beendigungsansprüche. Hier kommt mir des Öfteren auch meine Erfahrung im strafrechtlichen Bereich zu Gute, insbesondere wenn Entlassungsgründe gesetzt werden.

Verwirken Sie nicht Ihre Ansprüche aufgrund eines Formfehlers oder der Versäumung einer Frist! Treffen Sie keine voreiligen Vereinbarungen, ohne diese vorher prüfen zu lassen!

 

Arbeitnehmerseitig könnten Sie auf durchsetzbare Ansprüche leichtfertig verzichten.

Arbeitgeberseitig
könnte sich die unangenehme Überraschung ergeben, dass zwingende gesetzliche Vorschriften der Vereinbarung vorgehen. Gerade für den Fall eines Entlassungsgrundes bzw. eines Grundes für einen vorzeitigen Austritt für den Arbeitnehmer haben Sie unverzüglich zu reagieren, wobei Ihnen eine angemessene Überlegungsfrist gewahrt bleibt.

 

Diese ist jedoch vom Umstand des Einzelfalles abhängig, sodass ich Ihnen die taggleiche Kontaktaufnahme unter Hinweis auf diesen Umstand empfehle. Auch bei diesem Punkt möchte ich darauf hinweisen, dass die vorbeugende Beratung immer besser ist, als jede Handlung aus einer zwingenden Notwendigkeit heraus. Gerade in Fällen wie Mobbing am Arbeitsplatz oder geringfügigen, aber immer wiederkehrenden Arbeitsrechtsverletzungen kann ein anwaltliches Einschreiten z. B. durch persönliche Intervention, ein Schreiben oder eine Beratung, sehr wohl die Situation entschärfen.

Gewerblicher Rechtsschutz:

Markenrechte werden verletzt oder die Konkurrenz setzt unlautere Mittel im Wettbewerb ein. 
Fast immer muss schnell gehandelt werden, da für den jeweiligen Betroffenen ein uneinbringlicher Schaden durch den Verlust von Kunden und damit Marktanteilen droht. In vielen Fällen wird die Beantragung einer gerichtlich erlassenen einstweiligen Verfügung, welche die Rechte des Verletzten bis zum Verfahrensende wahrt, erforderlich sein. Da das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht sehr fallbezogen sind, können schon kleine Details den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage bedeuten, sodass in diesen Verfahren zu Recht Anwaltspflicht besteht.

Diesen Verfahren kommt eine strafrechtliche Komponente hinzu, die empfindliche Folgen zeigen kann. Sollten Sie daher das Verhalten eines Mitbewerbers als unlauter empfinden oder eine eigene Werbemaßnahme auf Ihre Wettbewerbskonformität prüfen lassen wollen, ersuche ich um Vereinbarung eines Besprechungstermins.

Forderungsbetreibung:

Mit einem rechtskräftigen Urteil ist nur dann etwas gewonnen, wenn der Verpflichtete dieses auch binnen der dort genannten vierzehn Tage erfüllt. In hartnäckigen Fällen ist dies aber meist nicht der Fall, sodass eine Exekutionsführung notwendig wird.

Grundsätzlich sollte man glauben, dass die Einbringung eines solchen Antrages kein Kunststück darstellt und die Gerichte den Schuldner zur alsbaldigen Zahlung veranlassen. In der Praxis stellt sich aber leider heraus, dass aufgrund der Vielzahl der Betreibungen die Gerichte manchmal überlastet sind und so genannte Profischuldner sämtliche Schwachstellen des Gerichtssystems auszunutzen vermögen. Die größte Schwachstelle des Exekutionssystems ist wohl darin zu erblicken, dass der betreibende Gläubiger, also der Berechtigte, sich selbst um die Informationsbeschaffung kümmern muss und mangels Informationen, wie z. B. einer aktuellen Zustellanschrift oder der Tätigkeit der Gegenseite, im Dunkeln tappt. Oftmals erfährt der Gläubiger nicht, wann der Verpflichtete zu Vermögen kommt, z. B. eine Erbschaft antritt oder Firmenbeteiligungen erwirbt und Ähnliches. 

Auch hier ist anwaltliche Hilfe zielführend, da der Anwalt weiß, wie er zu Informationen gelangt bzw. wie er diversen „Schuldnertricks“ beikommt.

Auch in schweren Fällen hat sich gezeigt, dass Hartnäckigkeit oft belohnt wird.
Das Einzige, was auch ein guter Anwalt nicht verhindern kann ist, dass der Schuldner in Konkurs verfällt. Doch auch hier lohnt es sich des Öfteren zu prüfen, ob nicht doch – gerade bei juristischen Personen – eine Haftung einer natürlichen Person durchgesetzt werden kann.

Ich biete hier nicht nur die üblichen Betreibungsschritte, sondern eine begleitende Beratung an, die den Mandanten in die Lage versetzt, Schritte einzuleiten, die über das bloße Exekutionsverfahren hinausgehen, insbesondere Sachverhaltsdarstellungen an Gerichte und Behörden, um Scheinverhältnisse einer Überprüfung zu unterziehen.

Bevor Sie daher etwas ausgeben, lassen Sie sich von mir eingehend beraten.

Miet- & Wohnrecht:

Die Bestimmungen im Miet- und Wohnrecht sind durch mehrmalige Novellierungen alles andere als übersichtlich.

Es bedarf einer laufenden Beschäftigung mit dieser Materie, um am neuesten Stand zu bleiben. Darüber hinaus bleibt aber auch die Vergangenheit zu beachten, da nicht jede Änderung der Gesetze rückwirkend zum Tragen kommt.

Ich vertrete sowohl mieter- als auch vermieterseitig in Mietzins- und Räumungsstreitigkeiten. Auch Pachtverhältnisse, Baurechte, sowie Superädifikate gehören zu meinem Tätigkeitsbereich. Selbstverständlich bin ich auch mit der Verfassung und Prüfung solcher Verträge vertraut. Ich vertrete auch in Schlichtungsstellenverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses bzw. zur Durchsetzung von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen. Zudem gehören Angelegenheiten zwischen Wohnungseigentümern und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen zu meinem Tätigkeitsbereich.

Problemlagen sind vielschichtig So ersuche ich um Kontaktaufnahme, ob Ihr konkreter Fall in meinen Tätigkeitsbereich fällt. Auf meinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Liegenschaftsverkehr möchte ich an dieser Stelle ebenfalls verweisen.

Liegenschaftsverkehr:

Liegenschaftsverkehr –
Ein oft unterschätzter Rechtsbereich, der mit „standardisierten“ Verträgen abgearbeitet und damit falsch bewertet wird. Mag dieser Standardvertrag zum Zweck der Verbücherung oft ausreichen, so möchten Sie persönlich wohl kaum der Ausnahmefall sein – mit erheblichen Verzögerungen oder gar teuren Erfahrungen.

Da ich selbst etliche Geschädigte auf diesem Gebiet vertreten habe, biete ich individuelle Prüfungen jeder Transaktion an. Ich arbeite mit einem Ziviltechniker zusammen, der die Bauvorhaben und Baubestimmungen genau prüft. Im Bedarfsfall kann ich einen Baumeister vermitteln, der die Substanz des Objektes beurteilt. Auch einen Spezialisten für Liegenschaftsbewertungen habe ich, wenn Sie den Verkehrswert zu Zwecken des Verkaufes oder im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen bemessen haben wollen. Im Rahmen der Beratung erstelle ich das gewünschte Vertragswerk und weise auf mögliche Gefahrenquellen hin.

Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Wohnungseigentums-, Tausch- sowie Servitutsverträge etc.:
Mein Tätigkeitsspektrum inkludiert das Verfassen von Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Wohnungseigentums-, Tausch- sowie Servitutsverträgen inklusive der Eintragung im Grundbuch und der treuhändigen Absicherung solcher Transaktionen. Das Honorar bemisst sich je nach Wert der Liegenschaft mit einer Pauschale von 1,5 bis 2,5 % zuzüglich USt, exklusive der Nebengebühren. Meine Stärke liegt dabei in der individuellen schadensfreien Abwicklung, als auch in der Beurteilung von Fällen, wo die Abwicklung kritisch erscheint. Ich bin daher auch gerne bereit fremde Verträge auf ihre Inhalte zu überprüfen oder Sie auf wichtige Tatsachen aufmerksam zu machen. Bedenken Sie, dass es bei solchen Transaktionen um hohe Beträge geht und nicht um Geschäfte des alltäglichen Lebens.
Oder wissen Sie, was eine Eintragung im Grundbuch auf „Herstellung der Höhenlage“ für Auswirkungen zeitigen kann?

Scheuen Sie daher nicht mich zu kontaktieren, wenn Ihnen in einer Verhandlung oder in einem Vertrag etwas unklar vorkommt.

Bau- & Gewerberecht:

Was versteht man unter Bau- & Gewerberecht?
Streng genommen muss man das Baurecht auf das landesgesetzlich geregelte Verwaltungsverfahren reduzieren. Ich möchte jedoch darauf verweisen, dass ich im Rahmen des Gewährleistungsrechtes auch oftmalig mit der zivilrechtlichen Komponente, nämlich der Errichtung eines Bauwerkes und dessen Mängel, beschäftigt bin. Durch meine technischen Grundkenntnisse habe ich Vorteile in beiden Verfahrensarten. Aufgrund meines Klientels aus Wien und Niederösterreich bin ich mit beiden Bauordnungen vertraut. Eine Einarbeitung in andere Bauordnungen der Länder ist auf Wunsch möglich. Im Rahmen des Bauverfahrens wahre ich auch die Rechte für Sie als Nachbar eines solchen Projektes. Auch sorge ich für die Löschung obsolet gewordener baurechtlicher Eintragungen im Grundbuch und führe gegebenenfalls auch Enteignungs- bzw. Entschädigungsverfahren zugunsten der betroffenen Grundeigentümer.

Ein ähnliches Tätigkeitsspektrum biete ich im gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren für Unternehmen. Auch hier vertrete ich Nachbarrechte für Betroffene einer solchen Anlage. Auf Wunsch betreue ich auch Neuanmeldungen eines Gewerbes. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Beratung benötigen oder weitere Fragen haben.

Verwaltungsrecht:

Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof?
Obwohl der Schwerpunkt Bau- und Gewerberecht zum Verwaltungsrecht gehören, möchte ich an dieser Stelle hinweisen, dass ich auch in Verwaltungsstrafsachen tätig bin. Ich vermerke, dass hier eine Rechtsschutzdeckung empfehlenswert ist, da die Anwaltskosten die Höhe der Strafe übersteigen können. Handelt es sich jedoch um ein Strafverfahren im führerscheinentzugsrelevanten Bereich, kann eine professionelle Vertretung einen Führerscheinentzug vermeiden, was die Kosten wieder relativiert. Ich vertrete auch im Führerscheinentzugsverfahren, welches vom Strafverfahren zu unterscheiden ist.
 
Auch bin ich im Wasserrecht tätig, wo ich die Rechte von zwei Wassergenossenschaften wahre.
 
Auf Wunsch bin ich bereit, mich in andere Materien des Verwaltungsrechtes einzuarbeiten. Sie können sich an mich wenden, wenn Sie sich in Ihren verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten verletzt sehen oder die Vertretung vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof benötigen.